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braucht es Fachleute – und ein Telefon:
Noch im alten Jahr hat das Bundeskabinett den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) verabschiedet. Dabei gibt es auch für Hausbesitzer beachtenswerte Themen wie Förderung, steuerliche Abschreibung, Energieberatung und alte Heizungen.
Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der Förderbank KfW wird um 200 Millionen Euro aufgestockt. Damit stehen dann jährlich zwei Milliarden Euro für energieeffizientes Bauen und Sanieren zur Verfügung. Die Aufstockung betrifft die KfW-Programme „Energieeffizient Bauen“, „Energieeffizient Sanieren“ und das Programm „Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung“.
Hausbesitzer können sich zudem über eine satte Förderung der Energieberatung freuen: Die sogenannte „Vor-Ort-Beratung“ wird ab 1. März 2015 von 50 auf 60 Prozent aufgestockt. Der Förderhöchstbetrag für Ein- und Zweifamilienhäuser wird von 400 Euro auf 800 Euro angehoben, für Gebäude ab drei Wohneinheiten auf 1.100 Euro. Gebäudebesitzer können außerdem künftig wählen, ob sie vom Berater ein Sanierungskonzept für ein KfW-Effizienzhaus erhalten möchten oder einen Fahrplan für eine umfassende, aber schrittweise Sanierung mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenkombinationen.
Neu eingeführt werden soll eine steuerliche Förderung für energetische Modernisierungsmaßnahmen. Geplant ist, dass private Haus- und Wohnungseigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung selbst nutzen, energetische Modernisierungsmaßnahmen steuerlich absetzen können. Dies soll sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für Komplettsanierungen gelten: Entscheidend ist, dass entweder die Energieeffizienz gesteigert wird oder erneuerbare Energien als Wärmequelle genutzt werden. Die Bundesländer müssen hier bis Ende Februar 2015 noch eine Entscheidung fällen.
Alte Heizungsanlagen sollen ab 2016 ein Effizienzlabel erhalten. Mit dieser Maßnahme will man Gebäudebesitzer motivieren, ineffiziente Anlagen zu erneuern oder ihr Haus energetisch modernisieren zu lassen. Für die Vergabe des Labels wird der Schornsteinfeger zuständig sein. Über einen Zeitraum von sieben Jahren sollen so alle alten Heizungsanlagen in Deutschland nach und nach gekennzeichnet werden.
Im weiterentwickelten Heizungs-Check sollen Handwerker und Schornsteinfeger bei einem individuellen, freiwilligen Vor-Ort-Termin auf die Schwachstellen alter Heizungsanlagen hinweisen und konkrete Vorschläge machen, wie sich diese beheben lassen. Ein neues Konzept für den Heizungscheck wird voraussichtlich ab 2016 zur Verfügung stehen.
(erstellt mit Informationen von „zukunft-haus.info“)
Mehr Details und weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).