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In der Mietwohnung das Bad neu gestalten?

In der Mietwohnung das Bad neu gestalten? Auf keinen Fall ungefragt selbst Hand anlegen.
24.11.2017

Das Alter des Badezimmers einer Mietwohnung lässt sich in der Regel leicht bestimmen. Ein Blick auf den Fliesenspiegel genügt. Noch immer heiligt in Mietobjekten der Zweck die Mittel: Ein Bad muss dort in erster Linie den gesetzlichen Anforderungen genügen. Mehrausgaben für Komfort: Meist Fehlanzeige.

Was also tun, wenn das Bad zur Miete nicht den eigenen Vorstellungen entspricht? Eine Möglichkeit ist das Gespräch mit dem Vermieter. Möglicherweise lässt er sich – bestenfalls schon vor dem Einzug – auf eine Renovierung ein. Falls nicht: Auf keinen Fall ungefragt selbst Hand anlegen. Alles, was über das Streichen der unverfliesten Wände hinausgeht, darf nicht ohne Einwilligung des Vermieters verändert werden. Ausnahme: die Fliesen werden nicht gestrichen, sondern mit Folie beklebt, die beim Auszug wieder entfernt werden kann. Auch WC-Sitz, Duschvorhang sowie Spiegel und Lampen dürfen eigenständig ausgewechselt oder aufgehängt werden.

Doch auch hier gilt besondere Rücksicht bei den Fliesen walten zu lassen. Um möglichen Schadensersatzansprüchen des Vermieters zuvorzukommen, sollte besser nur in die Fugen gebohrt werden. Kurz gesagt: Der Spielraum ist stark begrenzt. Dennoch lässt sich mit einer kreativen Ader im Rahmen des Möglichen eine Menge an der Optik des Miet-Bades verändern. Sodass zumindest ein klein wenig Wohlfühlatmosphäre aufkommen kann.